Quelle: Sekretariat der Ständigen
Konferenz der Kultusminister
der
Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
* Angegeben ist jeweils der
erste und letzte Ferientag; angegeben sind auch
bewegliche Feiertage, die vom Land festgesetzt
worden sind; nachträgliche
Änderungen einzelner Länder sind vorbehalten.
* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie
den Halligen gelten
für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen.
* Auf den niedersächsischen Nordseeinseln gelten
Sonderregelungen.